Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz: Behörde macht Vorschlag


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BONN (dpa-AFX) - Wer auf seinem Handy eine viel schlechte Datenverbindung bekommt als vertraglich vereinbart, soll künftig weniger zahlen müssen. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt schon seit 2021, es fehlt bislang aber eine konkrete Definition der schlechten Leistung. Hierzu machte die Bundesnetzagentur nun einen Vorschlag, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte. Damit soll die Position des Verbrauchers seinem Anbieter gegenüber gestärkt werden. "Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist", sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

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Telekommunikationsanbieter müssen in ihren Mobilfunktarifen einen geschätzten Maximalwert für die Datenübertragung angeben. Wenn ein Handynutzer auf dem Land von diesem Wert weniger als 10 Prozent bekommt, soll er künftig Anspruch auf Minderung haben - wie hoch die genau ist, muss er mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Allerdings muss der Handynutzer für den Nachweis des Rechtsanspruchs 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen

- der Aufwand ist also recht hoch.

Nach dem Vorschlag der Netzagentur können nun Marktteilnehmer und Verbraucherschützer Stellung nehmen. Wann das Regelwerk final beschlossen wird und das dafür nötige Messtool kommt, ist noch unklar. Im Festnetz gibt es das bereits unter breitbandmessung.de./wdw/DP/zb

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